Private Krankenkasse
Im deutschen Krankenversicherungssystem gibt es die Möglichkeit, unter gewissen Umständen frei zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenkasse zu wählen. Ob man jedoch tatsächlich die freie Auswahl hat, wird vor allem durch die Höhe des eigenen Bruttojahresgehalts und den Berufsstatus entschieden. Als Selbständiger, Freiberufler und auch Beamter kann der Wechsel in eine private Krankenkasse unabhängig vom eigenen Einkommen durchgeführt werden, für Angestellte und Arbeiter schreibt der Gesetzgeber hingegen vor, dass diese zunächst 3 Jahre in Folge die Versicherungspflichtgrenze von aktuell (2009) 48.600 Euro im Jahr überschreiten müssen, um wechseln zu können.
Beamte stehen einer besonderen Situation gegenüber
Beamte haben nicht nur die freie Wahl, ob sie lieber in einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse versichert werden wollen, sondern stehen auch vor einem besonderen Problem, weil ihnen ihr Dienstherr keinen regelmäßigen Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung zahlt. Es wird lediglich eine Beihilfe im Krankheitsfall gewährt, die je nach Behörde und Bundesland zwischen 50 und 80% der jeweiligen Krankheitskosten schwankt.
In der gesetzlichen Krankenkasse müsste ein Beamter den Beitrag zur Krankenversicherung also einkommensabhängig in voller Höhe selbst tragen, wohingegen die privaten Krankenkassen besondere Tarife anbietet, die lediglich die Versorgungslücke zwischen der Beihilfe und den gesamten Krankheitskosten decken. Eine solche Absicherung schlägt natürlich wesentlich günstiger zu Buche und ist damit für Beamte meist zu bevorzugen.
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