PKV Wechsel, PKV Wechseln


Unter einem PKV Wechsel kann man sowohl einen Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung, als auch einen Wechsel von einem privaten Versicherer zu einer anderen Gesellschaft verstehen. Während die erste Variante vor allem durch gesetzliche Regelungen erschwert wird, kann man einen PKV Wechsel zu einem anderen Versicherer relativ einfach vollziehen, sofern man eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung formuliert und eingereicht hat. Nachfolgend werden einige wichtige Aspekte für beide Varianten des PKV Wechsels aufgezeigt.

Ein PKV Wechsel aus der GKV ist mit Bedingungen verbunden

Wer einen PKV Wechsel aus der gesetzlichen Krankenversicherung vollziehen möchte, muss als Angestellter oder Arbeiter ein Bruttojahreseinkommen von momentan (2009) 48.600 Euro aufweisen, wobei diese sogenannte Versicherungspflichtgrenze 3 Jahre in Folge überschritten werden muss. Andere Berufsgruppe wie beispielsweise Selbständige und Beamte können einen solchen PKV Wechsel auch unabhängig vom eigenen Einkommen vollziehen, da sie nicht der Versicherungspflicht in der GKV unterliegen.

Dem Wechsel des PKV Anbieters muss eine Kündigung vorausgehen

Wer seinen PKV Anbieter wechseln möchte, muss dafür seine Kündigung formulieren, die entweder als ordentliche oder als außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden kann. Die Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung bestehen darin, dass dieser eine Beitragserhöhung durch den Versicherer vorausgegangen sein muss. Normalerweise wird eine solche Erhöhung 4-6 Wochen vorher angekündigt, so dass man als Versicherter zum Erhöhungstermin kündigen und entsprechend den PKV Wechsel vollziehen kann. Die ordentliche Kündigung ist im Regelfall nur mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten möglich und sollte möglichst zum Ende des Versicherungs- oder Kalenderjahres durchgeführt werden (je nach den Bedingungen des Versichereres).

Bereits vor der Kündigung nach einem neuen PKV Anbieter suchen

Um einen durchgehenden Krankenversicherungsschutz in Anspruch nehmen zu können, sollte ein Versicherter, der gerne einen PKV Wechsel vollziehen möchte, bereits vorher nach einem neuen Anbieter Ausschau halten. Für den Fall einer außerordentlichen Kündigung bedeutet dies, dass man sich am besten sofort nach Erhalt der Ankündigung einen PKV Vergleich durchführen sollte und sich auf dieser Basis für einen anderen Tarif entscheiden kann. Wer hier am Ball bleibt und sich rechtzeitig informiert, kann den PKV Wechsel sehr entspannt vollziehen und bald vielleicht mit noch besseren Konditionen seine PKV nutzen.