Doppelversicherung

Grundversicherung:

Bei der obligatorischen Grundversicherung gilt: Die Anmeldung bei der neuen Krankenkasse ist provisorisch, bis diese die Bestätigung Ihrer Kündigung von der bisherigen Kasse erhält. Somit muss niemand in der Grundversicherung die doppelte Prämie bezahlen, falls die Kündigung nicht rechtzeitig erfolgte.

Zusatzversicherungen:

Der Antrag auf eine Zusatzversicherung ist verbindlich, d.h. nach dem Einsenden der unterschriebenen Offerte bleibt der Antragsteller 14 Tage gebunden (Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag, Art. 1). Erhält er keine Zusage oder werden Vorbehalte angebracht, ist der Antragsteller wieder frei. Wird eine ärztliche Untersuchung für die Anmeldung erforderlich, bleibt der Antragsteller aber sogar 4 Wochen gebunden. Es gibt kein Rücktrittsrecht wie bei Haustürgeschäften, ausser die Versicherungsbedingungen sehen ein Widerrufsrecht vor.

Bei den Zusatzversicherungen ist auch eine Doppelversicherung möglich: Wird ein Antrag angenommen, der Antragsteller hat aber den Kündigungstermin bei der alten Krankenkasse verpasst, müssen beide Prämien bezahlt werden. Unter Umständen ist die neue Kasse bereit, den Beitritt aufzuschieben oder die Versicherung zu sistieren. Darauf gibt es allerdings keinen Rechtsanspruch